Herzlich Willkommen
beim Online-Buchungssystem für die Hallenplätze des KTHC Stadion Rot-Weiss
beim Online-Buchungssystem für die Hallenplätze des KTHC Stadion Rot-Weiss
Wenn die Wetterlage es zulässt, sind die Tennisplätze 10 bis 15 ab Ostersamstag (30.03.2024) für die Mitglieder bespielbar.
Die neue Flutlichtanlage ermöglicht nun eine Nutzung der Plätze 10,11 und 12 auch in den Morgen- und Abendstunden.
Es empfiehlt sich, den PIN auf 2 Ziffern zu reduzieren, damit es am Buchungscomputer schneller geht. Dazu:
Nutzungsbedingungen
Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter. Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden. Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied/Gast zu tragen.
Abonnement-Bestätigung
Alle Abonnenten können bis zum 1. Juli eines jeden Jahres ihre Plätze aus der Vorsaison bevorzugt wieder buchen. D.h. sie haben ein Buchungsvorrecht. Wenn bis zum 1. Juli eines jeden Jahres keine Bestätigung des vorjährigen Abonnements erfolgt, geht das Abonnement in den freien Verkauf.
Allgemeine AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle des KTHC Stadion Rot-Weiss e.V. (RWK)
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle des RWK, deren Plätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume und deren Zugänge (im Folgenden „Tennishalle“ genannt) sowie den Parkplatz. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.
§2 Buchung/Vermietung von Plätzen
(1) Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Der RWK behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der RWK die Rückerstattung der Vergütung vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
(3) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Die Stornierung eines Abonnements ist bis spätestens 3 Wochen vor Beginn des ersten Spieltages möglich.
(4) Einzelstunden können bis spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor
Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde.
(5) Nicht genutzte Einzelstunden sowie nicht genutzte Stunden innerhalb eines Abonnements werden nicht rückvergütet, vorbehaltlich der in vorstehendem Abs. (3) und Abs. (4) genannten Stornierungsmöglichkeiten. Eine Rückerstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Tennishalle aufgrund der in den in § 4 Abs. (3) dieser AGB genannten Fällen höherer Gewalt nicht genutzt werden können.
§ 3 Datenspeicherung und Videoüberwachung
(1) Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Der Eingangsbereich der Tennishalle und des Clubs wird videoüberwacht. Mit Buchung eines Abonnements oder Einzelstunde sowie durch das Betreten des Geländes des RWK und der Tennishalle erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen. Der RWK hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Gebühr erfolgt. Ferner hat der RWK ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) bezüglich der im Außenbereich gelegenen Tennishalle zu vermeiden. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Videoaufnahmen. Aufnahmen werden nur in begründeten Fällen und nur in Screenshots (Einzelbildern) aufgezeichnet und nach spätestens 48 Stunden gelöscht.
§ 4 Nutzung der Tennishalle
(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Zutritt zu den Plätzen ist nur in Sportkleidung und mit geeigneten
(NON-Marking) Tennisschuhen gestattet.
(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von RWK zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Schäden der Halle durch Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, nicht von RWK zu vertretende behördliche Maßnahmen (insbesondere im Fall einer Pandemie und dergleichen), ist RWK für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.
(4) Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
(5) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nichtgestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.
(6) Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem RWK unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
§ 5 Hausrecht und Haftung
(1) Der RWK, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und der Hallenordnung ist der RWK berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Der RWK behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.
(2) Der RWK haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet der RWK nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss der RWK nicht aufbewahren.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.
Köln, Oktober 2017
KTHC Stadion Rot-Weiss e.V.
Olympiaweg 9
50933 Köln